WIR GARANTIEREN EFFIZIENZ UND STATUTENKONFORME MITTELVERWENDUNG
Stiftungsrat
Claudio Bossi
Präsident
Esther Felber
Vizepräsidentin
Michèle Bertsch
Stiftungsrätin
Geschäftsstelle
Luana Huwyler
Leiterin der Geschäftsstelle
Yvonne Weibel
Sekretariat
Rechnungsstelle extern
WM Weibel Müller AG, Luzern
Revisionsgesellschaft
OPTEX Audit AG, Kriens
Organisation und Prozesse
Die Stiftung ist sehr kostenbewusst unterwegs. Die Stiftung teilt die Geschäftsstelle mit zwei anderen Schweizerischen Stiftungen. Das Büro wird von zwei Personen im Teilzeitpensum geführt. Diese bearbeiten unter anderem die Gesuche und leiten sie dem Stiftungsrat zur Prüfung weiter.
Die Stiftung Hilfe für betagte Menschen in Bedrängnis ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sie besteht aus einem Stiftungsrat und einer Kontrollstelle.
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundes. Im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht wird der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht jährlich eine Rechenschaftsablage zur Genehmigung eingereicht und hat somit Einsicht in Jahresrechnung, Geschäftsbericht, Revisionsbericht und Liste der Zuwendungen.