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Echte Notsituation als Voraussetzung

Damit ein Gesuch positiv beantwortet werden kann, muss eine echte Notsituation bestehen. In anderen Worten: Die Finanzlage aus Einkommen und Vermögen muss so gelagert sein, dass eine Hilfe nur von aussen kommen kann. Die Stiftung hilft sowohl schweizerischen wie auch ausländischen Personen – ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit – sofern sie im AHV-Alter und in der Schweiz wohnhaft sind.

Eine Unterstützung ist als komplementäre Hilfe zu staatlichen Organisationen zu betrachten. Unsere Stiftung hilft mit einmaligen Finanzbeiträgen.

Nicht übernommen werden Schuldensanierungen oder nachträgliche Zahlungen.
Auch die Gewährung von Darlehen und periodisch wiederkehrende Finanzbeiträge sind leider nicht möglich.

 

 ► Hier erfahren Sie mehr über die Einreichung eines Gesuches: Gesuchsformular